Absturzsicherung
Was ist Absturzsicherung?
Absturzsicherung umfasst alle Maßnahmen gegen Absturz von Personen aus mehr als 2 m Höhe (in Verkehrswegen und Arbeitsplätzen) bzw. 1 m (bei besonderer Gefährdung). Hierarchie: technische Schutzmaßnahmen (Geländer, Gerüste) vor organisatorischen vor persönlichen (PSAgA mit Auffanggurt). Geregelt in DGUV R 198 und TRBS 2121.
Relevanz für Mieter und Bauunternehmen
Absturzsicherung betrifft jede Baustelle und jedes Vermietverhältnis in Deutschland. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern im Schadensfall auch Versicherungsschutz kosten. Bei Anmietung einer Baumaschine über novaro-rent.de sind alle relevanten Prüfungen, Dokumente und Nachweise im Lieferumfang enthalten — der Mieter bekommt eine einsatzbereite, geprüfte Maschine.
Häufige Fragen zu Absturzsicherung
Welche rechtlichen Pflichten ergeben sich aus Absturzsicherung?
Wer ist für Absturzsicherung bei Mietmaschinen verantwortlich?
Was passiert bei einem Verstoß gegen Absturzsicherung?
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